Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen (nfSDL)
Laufende nfSDL-Verfahren der Beschlusskammer 6
Aktenzeichen | Verfahren | Antragsteller | Betroffener | Status |
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BK6-23-010 | Festlegungsverfahren gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung (nfSDL) „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ („Momentanreserve“) gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnWG durch die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung (ÜNB) sowie zur Aufhebung/ Anpassung des gem. § 12h Abs. 4, Abs. 1 Nr. 2 EnWG erlassenen Beschlusses BK6-20-298 vom 18.12.2020 betreffend die Ausnahme der nfSDL „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ von der marktgestützten Beschaffung | von Amts wegen |
Abgeschlossene nfSDL-Verfahren der Beschlusskammer 6
Aktenzeichen | Verfahren | Antragsteller | Betroffener | Status |
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BK6-23-072 | Festlegung gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) durch die deutschen regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und Verteilernetzbetreiber (VNB), welche ein Hochspannungsnetz betreiben, gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnWG, und zur Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen der Spannungsebenen Niederspannung und Mittelspannung von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Dienstleistungen zur Spannungsregelung“ („Blindleistung“) gem. § 12h Abs. 4 EnWG | von Amts wegen | ÜNB und VNB | |
BK6-21-360 | Festlegung gem. §§ 12h Abs. 4, 29 Abs. 1 EnWG zur Ausnahme der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen von der Verpflichtung zur marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ nach § 12h Abs. 1 Nr. 5 EnWG | von Amts wegen | Betreiber von Elektrizitätsverteiler- netzen | |
BK6-21-023 | Festlegung gem. §§ 12h Abs. 5, 29 Abs. 1 EnWG zu den Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die deutschen regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gem. § 12h Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EnWG | von Amts wegen | Übertragungs- netzbetreiber | |
BK6-20-298 | Festlegung gem. §§ 12h Abs. 4, 29 Abs. 1 EnWG zur Ausnahme der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Trägheit der lokalen Netzstabilität“ von der Verpflichtung der marktgestützten Beschaffung nach § 12h Abs. 1 Nr. 2 EnWG | von Amts wegen | Betreiber von Elektrizitäts-versorgungsnetzen | |
BK6-20-297 | Festlegung gem. §§ 12h Abs. 4, 29 Abs. 1 EnWG zur Ausnahme der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Inselbetriebsfähigkeit“ von der Verpflichtung der marktgestützten Beschaffung nach § 12h Abs. 1 Nr. 6 EnWG | von Amts wegen | Betreiber von Elektrizitäts-versorgungsnetzen | |
BK6-20-296 | Festlegung gem. §§ 12h Abs. 4, 29 Abs. 1 EnWG zur Ausnahme der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „dynamische Blindstromstützung“ von der Verpflichtung der marktgestützten Beschaffung nach § 12h Abs. 1 Nr. 4 EnWG | von Amts wegen | Betreiber von Elektrizitäts-versorgungsnetzen | |
BK6-20-295 | Festlegung gem. §§ 12h Abs. 4, 29 Abs. 1 EnWG zur Ausnahme der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Kurzschlussstrom“ von der Verpflichtung der marktgestützten Beschaffung nach § 12h Abs. 1 Nr. 3 EnWG | von Amts wegen | Betreiber von Elektrizitäts-versorgungsnetzen |